Preise/Mietbedingungen
Die Preise sind das ganze Jahr (01.01. bis 31.12) gültig.
1. Nacht |
140,00 € |
ab der 2. Nacht |
70,00 € |
1 Woche |
560,00 € |
2 Wochen |
1.050,00 € |
Die o.a. Preise gelten für eine Belegung mit max. zwei Personen. Für jede weitere Person werden 10,00 €/Nacht berechnet, Maximalbelegung vier Personen. Pro Haustier (max. zwei Haustiere) werden einmalig 30,00 € berechnet.
Nebenkosten:
Sämtliche Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, etc.) in haushaltsüblichem Umfang sowie Endreinigung sind in den v.g. Preisen enthalten.
Wunschleistungen:
Wäschepaket bestehend aus Bettwäsche, Dusch- und Handtücher: 15,00 €/Person.
Kurbeitrag:
Der Kurbeitrag beträgt z.Zt. 2,00 € pro Person und Nacht.
Mietvertragsbestimmungen
1.) Mietgegenstand
Das Mietvertragsverhältnis umfasst das Ferienhaus „Nordseemupfel“, Kirschbaumweg 4, 26524 Blandorf-Wichte (Ferienpark Hage-Berum).
2.) Maximale Belegung
Das Mietobjekt darf nur mit der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Personenzahl sowie Haustiere belegt werden. Kinder gelten dabei als volle Personen.
Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen und Haustiere auszuweisen oder aber für diese den fälligen Aufpreis zur vereinbarten Miete zu verlangen.
3.) Bezahlung
Wenn nichts anderweitiges vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 50 % des Gesamtpreises und ist spätestens 14 Tage nach Abschluss des Mietvertrages zu entrichten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen.
An- und Abreisetag gelten bei der Berechnung des Mietpreises als ein Tag.
Das Ferienhaus ist besenrein zu verlassen. Bei grober Verschmutzung wird ein zusätzlicher Kostenbeitrag berechnet.
4.) Nutzung / Sorgfaltspflicht
Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und darf einzig und allein für Urlaubs-zwecke genutzt werden. Die Abreise hat bis 10.00 Uhr zu erfolgen.
Die Mieter haben das Objekt sowie das zur Unterkunft gehörende Inventar pfleglich zu behandeln.
Festgestellte Mängel sind dem Vermieter sofort mitzuteilen, damit diese behoben werden können. Ebenso sind die Mieter dazu angehalten, verursachte Schäden dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
5.) Rücktritt vom Mietvertrag
Bei Rücktritt des Mieters nach Abschluss des Vertrages, jedoch bis 4 Wochen vor Mietbeginn, sind 50 % des festgesetzten Mietpreises zu zahlen. Bei Rücktritt des Mieters nach Vertragsabschluss und weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, hat der Mieter den gesamten Mietpreis zu entrichten.
Die Bestimmungen finden keine Anwendung, sofern es dem Vermieter gelingt, das Objekt anderweitig zu vermieten.
Der Vermieter kann den Vertrag in Fällen höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Wasser-, Sturm- oder Brandschäden, etc.) fristlos kündigen.
In Fällen höherer Gewalt kann der Vermieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.